Die Eingabe einer IBAN im Feld „Empfänger“ ist zur Zeit nicht möglich. Bitte erfassen Sie zunächst denNamen des Empfängers. Die IBAN / Kontonummer können Sie dann auf der Folgeseite erfassen.
Aufgrund von Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise können Zahlungen nach Russland derzeit Einschränkungen unterliegen. Sofern wir entgegengenommene Überweisungsaufträge nicht ausführen können, werden wir Sie unverzüglich über die Nichtausführung informieren. Im Fall einer Rückabwicklung der Überweisung werden wir Ihnen den belasteten Betrag – gegebenenfalls vorbehaltlich etwaiger Wechselkursschwankungen und Entgelte – wieder gutschreiben.
Ein großer Teil des Zahlungsverkehrs lässt sich heutzutage bequem mit SEPA-Überweisungen abwickeln. Allerdings ist dies bei Überweisungen ins Ausland nur dann möglich, wenn das entsprechende Land Mitglied des SEPA-Raums ist. Wenn die Kriterien für eine SEPA- oder eine Europa-Überweisung nicht erfüllt sind, können Sie auf die „klassische“ Auslandsüberweisung zurückgreifen.
Sie können in der Eingabemaske zur Auslandsüberweisung detailliert festlegen, wie die Überweisung auszuführen ist. Beachten Sie dabei bitte, dass nur folgende Zeichen verwendet werden dürfen:
(Leerzeichen)
. (Punkt)
, (Komma)
- (Trennstrich, Minus)
/ (Schrägstrich, Slash)
+ (Plus)
Zeichen, die hier nicht aufgelistet sind, dürfen nicht verwendet werden.
Folgende Punkte sind in der Maske einstellbar:
Meldung nach §§ 59 ff. der Außenwirtschafts-Verordnung (AWV)
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Zahlungen ins Ausland für die Außenhandels-Bilanz statistisch erfasst werden. Dazu gehören Dienstleistungen, Übertragungen und Kapitalverkehrs-Transaktionen. Sie sind daher dazu verpflichtet, auf den Internetseiten der Deutschen Bundesbank die erforderlichen Angaben zu machen – dies geschieht nicht automatisch über die Sparkasse.
Hinweise zur Meldepflicht
Bei Gebietsansässigen handelt es sich um juristische oder natürliche Personen, die ihren festen Wohn- oder Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wenn Gebietsansässige im Inland eine Zahlung in Auftrag geben, muss diese in folgenden Fällen bei der Bundesbank gemeldet werden:
Nicht meldepflichtig sind:
Auftragsverarbeitung
Wenn Sie alle Daten in die Maske eingetragen haben, klicken Sie bitte auf „Weiter“. Die Daten werden daraufhin (soweit möglich) auf ihre Richtigkeit hin überprüft.
Wenn Sie einen Fehler bei der Eingabe gemacht haben und das System ihn erkennt, gibt es Ihnen einen entsprechenden Hinweis. Sie können dann die entsprechenden Stellen korrigieren.
Wenn alles korrekt eingegeben wurde, geben Sie den Auftrag frei.
Beachten Sie bitte, dass Sie diesen Auftrag via Online-Banking nicht mehr zurückrufen können. Die übermittelten Daten werden darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Vorschriften gespeichert.