Mietkaution
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, verpflichten Sie sich in der Regel, beim Vermieter eine Kaution als Sicherheit zu hinterlegen. Gemäß §551 BGB darf die Kaution bis zu 3 Monats-Kaltmieten betragen. In welcher Form Sie die Kaution leisten können, entnehmen Sie Ihrem Mietvertrag.
Das Mietkautions-Sparbuch
Eröffnung eines Mietkautionskontos
Das Mietkautionskonto wird auf den Namen des Mieters eingerichtet. Der Vermieter erhält ein Pfandrecht ("Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution"). Das Mietkautions-Sparbuch verbleibt für die Mietdauer bei Vermieter und kann nur durch seine Freigabe wieder aufgelöst werden.