0 - 10 Jahre
Von Geburt an: Das mitwachsende GiroStart-Konto für Kinder.
ab 11 Jahre
Taschengeld, Ferienjob, oder erstes Gehalt: Ihr Kind lernt Schritt für Schritt den verantwortungs- bewussten Umgang mit Geld.
ab 16 Jahre
Ausbildung, Studium, Berufsstart: Ihr Kind wird erwachsen und sein Konto auch.
Jetzt auch mit Ihrer Sparkassen-Card1, Sparkassen-Kreditkarte oder Sparkassen-Karte Basis1 mobil bezahlen: Fügen Sie einfach Ihre Karte in die Wallet App Ihres Apple-Geräts hinzu, um Apple Pay zu nutzen. Oder laden Sie für Ihr Android™-Smartphone die App „Mobiles Bezahlen“ herunter. Weitere Informationen unter www.sparkasse.de/kontaktloszahlen.
Das mitwachsende GiroStart-Konto mit Online-Banking und App
Zum Schutz für unsere minderjährigen Kunden mit einem mitwachsenden GiroStart-Konto bieten wir einen speziellen Online-Banking-Zugang an. Im Online-Banking oder mit der kostenfreien Sparkassen-App können nur die Umsätze des mitwachsenden GiroStart-Kontos jederzeit bequem und einfach angesehen werden.
Gemäß Preisangabenverordnung. Den vollständigen Wortlaut unserer AGB-Preisvereinbarung entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen oder unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
1 Sofern im Text von Sparkassen-Card und/oder girocard die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.
2 Entspricht einer Überweisung nach standardisierter Zahlungskontenterminologie.
3 Es gilt ein Sollzinssatz für den S-Dispositionskredit von 12,65 % p.a. und ein Sollzinssatz für die geduldete Kontoüberziehung von 12,65 % p.a., jeweils für die Zeit und Höhe der Nutzung bei vierteljährlicher Abrechnung.
4 Die Anpassung des Sollzins- und des Überziehungszinssatzes richtet sich nach den Veränderungen des folgenden Referenzzinssatzes: Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank.
5 Aus Sicherheitsgründen werden Ihre Online-Banking-Zugangsdaten, die Karten und die Karten-PINs einzeln verschickt. Für Ihre Sparkassen-Card oder Kreditkarte können Sie an jedem Sparkassen-Geldautomaten Ihre Wunsch-PIN auswählen – kostenfrei.
Bei Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Verwahrentgelt besteht ein Freibetrag in Höhe von 75.000 Euro bei Einzelpersonen bzw. 150.000 Euro bei Eheleuten, eheähnlichen Gemeinschaften und Partnerschaften. Das bedeutet für Sie: Bis zu einem Guthaben von 75.000 Euro bzw. 150.000 Euro zahlen Sie kein Verwahrentgelt für Ihre Guthaben.
Der Freibetrag bezieht sich auf alle Giro- und Tagesgeldkonten für die in der Rahmenvereinbarung genannten Personen.
Beispiel für Eheleute:
Die Rahmenvereinbarung zum Verwahrentgelt können Sie aus technischen Gründen nicht online abschließen. Sofern Sie bisher noch keine Vereinbarung mit uns getroffen haben, wenden Sie sich bitte nach der Kontoeröffnung an Ihren Berater.
Bei Neukunden beträgt der Freibetrag zunächst 10.000 Euro pro Person. Nähere Informationen gibt Ihnen gerne Ihr Berater.
Sie haben eine Frage zum Verwahrentgelt oder wünschen eine Beratung zu alternativen Anlagemöglichkeiten? Auch hierfür ist Ihr Berater gern für Sie da.